ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG FÜR DIE SUCHE NACH SPONSOREN FÜR KULTURELLE AKTIVITÄTEN
JAHR 2023
(art. 19 D. Lgs. 18 aprile 2016 n. 50)
Im Rahmen seiner Außenwerbung organisiert das Italienische Kulturinstitut Köln künstlerische, kulturelle, werbende und informative Veranstaltungen mit einem hohen institutionellen Stellenwert. Zu diesem Zweck beabsichtigt das Italienische Kulturinstitut, die Zusammenarbeit und/oder das Sponsoring interessierter öffentlicher oder privater Parteien zu nutzen, die als Gegenleistung für einen (direkten oder indirekten) wirtschaftlichen Nutzen ihr Image auf qualifizierte Weise fördern möchten.
Sponsoring, Spenden oder sonstige Zuwendungen müssen, wie alle Aktivitäten der öffentlichen Verwaltung, auf die Verfolgung eines öffentlichen Interesses ausgerichtet sein (Art. 43 des Gesetzes Nr. 449/1997).
Die Sponsoren werden in der externen Kommunikation angemessen berücksichtigt. Sie dürfen bei ihren Initiativen auch die Bezeichnung „Förderer des Italienischen Kulturinstituts Köln“ verwenden.
Interessierte werden gebeten, ihre Interessenbekundung an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: direttore.iiccolonia@esteri.it.
Die Interessenbekundung muss alle Angaben enthalten, die zur Identifizierung des Unternehmens nützlich sind, insbesondere die Angabe des Wirtschaftszweigs, in dem es tätig ist.
Die Interessenbekundung muss alle Angaben enthalten, die zur Identifizierung des Themas nützlich sind, wobei der betreffende Tätigkeitsbereich genau anzugeben ist.
Das Institut behält sich das Recht vor, bei der Planung von Veranstaltungen nach den oben genannten Modalitäten mit Interessenten Kontakt aufzunehmen.
Das Italienische Kulturinstitut behält sich das Recht vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Unparteilichkeit eine Auswahl der Sponsoringangeboten zu treffen, so dass Interessenkonflikte zwischen öffentlichen und privaten Aktivitäten oder eine mögliche Schädigung des Images und der Initiativen des Instituts vermieden werden oder wenn es das Angebot aus Gründen der Zweckmäßigkeit für unannehmbar hält oder dieses gegen italienisches Recht verstößt.
Die Verträge des Italienischen Kulturinstituts Köln werden gemäß Artikel 19 des Gesetzesdekrets 50/2016 auf der Website veröffentlicht.
Darüber hinaus behält sich das Institut das Recht vor, öffentliche Bekanntmachungen zur Suche von Sponsoren für bestimmte Veranstaltungen zu veröffentlichen.
AVVISO PUBBLICO RICERCA SPONSOR PER MOSTRA GIOVANE DESIGN ITALIANO IN OCCASIONE DEL FESTIVAL PASSAGEN (17/23 GENNAIO 2022)
– ÖFFENL. BEKANNTMACHUNG-SPONSORING (Pdf Format – in italiano)
– ANGEBOT FÜR SPONSORING (Anlage A – Word)
– SELBSTAUSKUNFT (Anlage B – Word)